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   SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06   

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https://dejure.org/2008,23114
SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06 (https://dejure.org/2008,23114)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 13.11.2008 - S 20 SO 13/06 (https://dejure.org/2008,23114)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 13. November 2008 - S 20 SO 13/06 (https://dejure.org/2008,23114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 41 Abs. 2 SGB XII; § 43 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 90 SGB XII
    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Lebensversicherung eines Ehegatten als verwertbares Vermögen; Kraftfahrzeug als verwertbares Vermögen; Mietkaution als verwertbares Vermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Lebensversicherung eines Ehegatten als verwertbares Vermögen; Kraftfahrzeug als verwertbares Vermögen; Mietkaution als verwertbares Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.01.2006 - 12 B 04.3551

    Sozialhilfe, Einsatz von Vermögen, Leistung aus privater Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06
    Die Absicht, das freiwerdende Kapital zur Altersversorgung zu verwenden, rechtfertigt es nicht, dieses Kapital aus dem verwertbaren Vermögen herauszunehmen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 12 B 04.3551 -).

    Ausweislich der genannten Gewinnstandsmitteilung hätte dieser Verlust lediglich etwa 8% betragen, in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch selbst ein Verlust in Höhe von 45% bis zu 50% als zumutbar angesehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 12 B 04.3551 - BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 -).

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06
    Beide Aspekte verlangen darüber hinaus eine Berücksichtigung des zeitlichen Moments: Der Vermögensinhaber verfügt nicht über bereite Mittel, wenn er diese nicht in angemessener Zeit realisieren kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06
    Ausweislich der genannten Gewinnstandsmitteilung hätte dieser Verlust lediglich etwa 8% betragen, in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch selbst ein Verlust in Höhe von 45% bis zu 50% als zumutbar angesehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 12 B 04.3551 - BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 -).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 51/04 R -) zum Verwertungsschutz einer Kapitallebensversicherung bei Beziehern von Leistungen der Arbeitslosenhilfe, der zufolge es im Rahmen der Härtefallprüfung darauf ankommt, ob die Lebensversicherungsverträge nach der subjektiven Zweckbestimmung des Versicherungsnehmers der Altersvorsorge dienen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das Sozialhilferecht nicht zu übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 3/03 -).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 51/04 R -) zum Verwertungsschutz einer Kapitallebensversicherung bei Beziehern von Leistungen der Arbeitslosenhilfe, der zufolge es im Rahmen der Härtefallprüfung darauf ankommt, ob die Lebensversicherungsverträge nach der subjektiven Zweckbestimmung des Versicherungsnehmers der Altersvorsorge dienen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das Sozialhilferecht nicht zu übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 3/03 -).
  • SG Berlin, 23.02.2007 - S 51 SO 249/07

    Sozialhilfe - schwerbehinderter Mensch - Vermögenseinsatz - Lebensversicherung

    Auszug aus SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06
    Als Ausnahmevorschrift ist sie aber eng auszulegen (vgl. zum Ganzen SG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2007 - S 51 SO 249/07 ER - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2003 - 12 A 5156/00

    Unzumutbarkeit der Verwertung der Lebensversicherung wegen der Qualifizierung

    Auszug aus SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06
    Ein Kraftfahrzeug ist nicht im Rahmen des § 90 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII als angemessener Hausratsgegenstand geschützt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2003 - 12 A 5156/00 - zitiert nach juris).
  • VG Kassel, 12.12.2002 - 7 G 2857/02
    Auszug aus SG Braunschweig, 13.11.2008 - S 20 SO 13/06
    Bei einem PKW handele es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 7 G 2857/02 -) nicht um angemessenen Hausrat, sondern um einen geldwerten Vermögensgegenstand, der selbst nicht geschützt sei, sondern nur dessen Geldwert bis zur maßgebenden Grenze nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII. Darüber hinaus sei ihr Ehemann verpflichtet gewesen, seine Mittel zur Deckung ihres Bedarfs einzusetzen, bevor er der Verpflichtung zur Rückzahlung seiner Schulden nachkomme.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10

    Sozialhilfe - keine Grundsicherung im Alter - Vermögenseinsatz - nicht selbst

    Es spricht einiges dafür, wegen des engen Haftungsverbunds der Bedarfsgemeinschaft (§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II) bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit des erwerbsunfähigen Hilfesuchenden einen an § 12 SGB II orientierten Vermögensschutz vorzunehmen, soweit es - neben dem Einsatz von Vermögensgegenständen, die nicht getrennt verwertet werden können (Kraftfahrzeug, selbstbewohntes Haus) - um den Einsatz von Vermögen des SGB II-Partners geht (Brühl/Geiger in LPK-SGB XII, 8. Aufl., § 90 Rdnr. 75; a.A. SG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2007 - S 51 SO 249/07 ER - SG Braunschweig, Urteil vom 13. November 2008 - S 20 SO 13/06 - unter Hinweis auf den Charakter des § 90 Abs. 3 SGB XII als eng auszulegende Ausnahmevorschrift).
  • SG Osnabrück, 04.06.2009 - S 5 SO 103/08
    Zur Vermeidung dieser Wertungswidersprüche geht die Kammer davon aus, dass die Vermögensfreibeträge des SGB II bei Vorliegen einer gemischten Bedarfsgemeinschaft jedenfalls im Hinblick auf den erwerbsfähigen Teil bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechende Anwendung finden (a.A. SG Braunschweig, Urteil vom 13.11.2008 - S 20 SO 13/06; zweifelnd auch Schoch, in: LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 19, Rn. 40).
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